Rechtsprechung
BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch
- openjur.de
Sachgrundlose Befristung; Rechtsmissbrauch; Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG
- Bundesarbeitsgericht
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 14 Abs 2 S 2 TzBfG, § 242 BGB
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der sachgrundlosen Befristung eines mit einem Zeitarbeitsunternehmen zur Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG vereinbarten Anschlussarbeitsvertrages
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch Ausweichen auf Arbeitnehmerüberlassung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots
- arbeitsrecht-hessen.de
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots
- Betriebs-Berater
Rechtsmissbrauch bei sachgrundloser Befristung
- rewis.io
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen einer sachgrundlosen Befristung eines mit einem Zeitarbeitsunternehmen zur Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG Anschlussarbeitsvertrages
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Sachgrundlose Befristung: Rechtsmissbrauch bei bewusstem Zusammenwirken mehrerer Vertragsarbeitgeber mit Ziel der Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses - und die Umgehung des Anschlussverbots
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechtsmissbrauch bei sachgrundloser Befristung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zeitarbeit: Befristung ist bei Anschlusstätigkeit rechtswidrig!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zeitarbeit: Befristung ist bei Anschlusstätigkeit rechtswidrig!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zeitarbeit: Befristung ist bei Anschlusstätigkeit rechtswidrig!
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Rechtsmissbrauch durch Umgehung des Anschlussverbots des TzBfG
Besprechungen u.ä. (4)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Zeitarbeit: Neues zur alten Drehtür
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsmissbrauch und sachgrundlose Befristung
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein unbefristeter Arbeitsvertrag bei Umgehung des Anschlussverbots nach dem TzBfG
- arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)
BAG schiebt Missbrauch bei sachgrundlosen Befristungen einen Riegel vor
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 10.08.2010 - 6 Ca 5316/10
- LAG Köln, 25.03.2011 - 4 Sa 1399/10
- BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Papierfundstellen
- BAGE 145, 128
- NJW 2013, 3465
- ZIP 2013, 1977
- MDR 2013, 1411
- NZA 2013, 1214
- BB 2013, 2484
- DB 2013, 2276
- JR 2014, 226
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG normierte Anschlussverbot ist arbeitgeberbezogen, nicht betriebsbezogen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 19) .Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 20; offengelassen in BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 27; ebenso zB Gräfl FS Bauer S. 375, 384; aA im Sinn der Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beschäftigungsarbeitgeber APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 400b; Boemke Anm. AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 4) .
Verstöße gegen die befristungsrechtlichen Vorschriften des TzBfG, somit auch gegen § 14 Abs. 2 TzBfG, führen nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags, sondern allenfalls dazu, dass die Befristung unwirksam ist und der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 21) .
- BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Arbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21; zum Beschäftigungsförderungsgesetz vgl. BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317) .Soweit der Senat in der Vergangenheit unter Bezugnahme auf die gesetzgeberische Wertung in § 14 Abs. 2a TzBfG angenommen hat, dass jedenfalls bis zu der dort genannten zeitlichen Grenze von vier Jahren die Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG und das AÜG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne (so BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34) , wird hieran nicht festgehalten (vgl. auch bereits die Entscheidung BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21, wo von einer Anlehnung an eine in § 14 Abs. 2a TzBfG zum Ausdruck kommende gesetzliche Wertung nicht die Rede ist) .
Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 20; offengelassen in BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 27; ebenso zB Gräfl FS Bauer S. 375, 384; aA im Sinn der Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beschäftigungsarbeitgeber APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 400b; Boemke Anm. AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 4) .
- BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
(1) Ein sich aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergebender Rechtsmissbrauch kann zur Folge haben, dass sich Rechte - die etwa durch die Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen werden sollen - gegen einen Dritten richten können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33; BGH 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - Rn. 15 ff., BGHZ 170, 67) .Im Übrigen führte auch ein - zu Gunsten der Klägerin unterstellter - Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des AÜG in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit R geltenden Fassung nicht zum Entstehen eines Arbeitsvertrags mit dem Entleiher (vgl. hierzu BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 34) .
Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (ausführlich: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe mwN, BAGE 95, 165; vgl. auch BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22; vgl. auch 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31).
- EuGH, 21.10.2010 - C-242/09
Albron Catering - Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie …
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Nach einem Urteil des Gerichtshofs kann aber bei einem Übergang eines konzernangehörenden Unternehmens auf ein Unternehmen, das diesem Konzern nicht angehört, als Veräußerer iSv. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/23/EG auch das Konzernunternehmen anzusehen sein, zu dem die Arbeitnehmer ständig abgestellt waren, ohne mit diesem durch einen Arbeitsvertrag verbunden gewesen zu sein, obwohl es in diesem Konzern ein Unternehmen gibt, an das die betreffenden Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag gebunden waren (EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Tenor und Rn. 32 , Slg. 2010, I-10309; hierzu zB APS/Steffan 4. Aufl. § 613a BGB Rn. 83) .Die Frage einer Klärung und Beurteilung des Sachverhalts vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2010 (- C-242/09 - [Albron Catering] Slg. 2010, I-10309) stellt sich nur dann, wenn es sich bei dem "Übergang des Bereichs Leistung und Antragsvorbereitung von der D auf die Beklagte" um einen Betriebs(teil-)übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB oder einen Unternehmens(teil-)übergang gehandelt hat.
- BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG - …
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Damit verbunden ist eine Befristungskontrollklage iSv. § 17 Satz 1 TzBfG, mit der die Feststellung begehrt wird, das zwischen den Parteien entstandene Arbeitsverhältnis habe nicht durch die zwischen der Klägerin und R vereinbarte Befristung zum 30. Juni 2010 geendet (vgl. zu einem solchen Antragsverständnis auch BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (ausführlich: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe mwN, BAGE 95, 165; vgl. auch BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22; vgl. auch 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31).
- BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06
Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Soweit der Senat in der Vergangenheit unter Bezugnahme auf die gesetzgeberische Wertung in § 14 Abs. 2a TzBfG angenommen hat, dass jedenfalls bis zu der dort genannten zeitlichen Grenze von vier Jahren die Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG und das AÜG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne (so BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34) , wird hieran nicht festgehalten (vgl. auch bereits die Entscheidung BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21, wo von einer Anlehnung an eine in § 14 Abs. 2a TzBfG zum Ausdruck kommende gesetzliche Wertung nicht die Rede ist) .Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 20; offengelassen in BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 27; ebenso zB Gräfl FS Bauer S. 375, 384; aA im Sinn der Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beschäftigungsarbeitgeber APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 400b; Boemke Anm. AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 4) .
- BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10
Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im …
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Es erscheint danach nicht völlig ausgeschlossen, dass aus unionsrechtlichen Gründen der Übergang eines Konzernunternehmens Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse konzernintern überlassener Arbeitnehmer hat (vgl. dazu Bauer/v. Medem NZA 2011, 20; ErfK/Preis 13. Aufl. § 613a BGB Rn. 67; Gaul/Ludwig DB 2011, 298; Kühn NJW 2011, 1408; Raab EuZA 2011, 537; vgl. auch BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 43) . - BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 167/92
Überlassung von Flugzeugen mit Bedienungspersonal
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Sähe man zu Gunsten der Klägerin in ihrem Arbeitsvertrag mit R ein Scheingeschäft iSv. § 117 BGB, weil die zu seinem Abschluss führenden Willenserklärungen Scheinerklärungen gewesen seien, so folgte hieraus zwar die Nichtigkeit der arbeitsvertraglichen Willenserklärungen, nicht aber, wie es die Klägerin geltend macht, ein Austausch des Vertragspartners (vgl. zu § 117 BGB auch BAG 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 72, 255) . - BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09
Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Zweck der Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist es zu verhindern, dass die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehene Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung zu "Befristungsketten" missbraucht wird (ausf. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 20 und 24, BAGE 137, 275) . - BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag; …
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
(1) Ein sich aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergebender Rechtsmissbrauch kann zur Folge haben, dass sich Rechte - die etwa durch die Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen werden sollen - gegen einen Dritten richten können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33; BGH 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - Rn. 15 ff., BGHZ 170, 67) . - BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12
Verbrauchsgüterkauf: Vorschieben eines Strohmanns zur Herbeiführung eines …
- BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00
Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11
Sachgrundlose Befristung - Zuvorbeschäftigung - Arbeitnehmerüberlassung
- EuGH, 11.04.2013 - C-290/12
Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
- BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80
Mittelbares Arbeitsverhältnis
- LAG Köln, 25.03.2011 - 4 Sa 1399/10
Rechtsmissbräuchlichkeit der befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf …
- BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15
Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform
Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu etwa BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - Rn. 22; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) . - BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15
Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers
Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage der Klägerin (vgl. zu einem solchen Antragsverständnis: BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) . - BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12
Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
Hierbei handelt es sich um einen separaten Befristungskontrollantrag (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 10 ff., BAGE 145, 128) .Aber auch für die begehrte allgemeine Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten besteht ein rechtliches Interesse der Klägerin (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 11, BAGE 145, 128) .
Damit ist diese Befristung Gegenstand des (auch) als Befristungskontrollklage zu verstehenden Antrags, nicht aber die vorangegangenen Befristungen (zu einer entsprechenden Auslegung: vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128) .
Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 25; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 26, BAGE 145, 128) .
Die Fiktion eines Vertragsverhältnisses zur Beklagten verlangt der Schutzzweck hingegen nicht (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 -Rn. 27, BAGE 145, 128) .
(1) Eine Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union mit der Frage, ob die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge es gebietet, im Falle des Missbrauchs von Befristungsmöglichkeiten ein Arbeitsverhältnis zu einem den Missbrauch steuernden Dritten zu fingieren, wenn die ansonsten angenommene "bloße" Unwirksamkeit der Befristungsabrede mit dem Vertragsarbeitgeber sich nicht als eine wirkungsvolle Sanktion erweist, wurde im Nachgang zur Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 2013 (- 7 AZR 525/11 -) teilweise angenommen (Greiner NZA 2014, 284, 287; vgl. auch Hjort ArbR 2013, 524) .
Hierauf hatte bereits der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 19, BAGE 145, 128) .
Aus §§ 134, 138 BGB, aus § 117 BGB oder aus § 1 Abs. 2 AÜG folgt ebenfalls nicht die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 29 und 35 f., BAGE 145, 128) .
- BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12
Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch
(b) Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der - bereits nach nationalem Recht gebotenen - Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 21; vgl. zur Missbrauchskontrolle einer sachgrundlosen Befristung - ohne unionsrechtlichen Bezug - BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 -; vgl. zum institutionellen Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 ff., BAGE 142, 308) .Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 17 mwN; zum Beschäftigungsförderungsgesetz vgl. BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317) .
Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (ausf. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 26 mwN) .
- BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch
(b) Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der - bereits nach nationalem Recht gebotenen - Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. zur Missbrauchskontrolle einer sachgrundlosen Befristung - ohne unionsrechtlichen Bezug - BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 -; vgl. zum institutionellen Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 ff., BAGE 142, 308) .Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 17 mwN; zum Beschäftigungsförderungsgesetz vgl. BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317) .
Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (ausf. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 26 mwN) .
Soweit der Senat - bei einem Fremdpersonaleinsatz nach dem AÜG - in der Vergangenheit unter Bezugnahme auf die gesetzgeberische Wertung in § 14 Abs. 2a TzBfG angenommen hat, dass jedenfalls bis zu der dort genannten zeitlichen Grenze von vier Jahren die Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne (so BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34) , hat er hieran nicht festgehalten (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 21) .
- BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13
Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch
(b) Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der bereits nach nationalem Recht gebotenen Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 ff., BAGE 142, 308; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 21, BAGE 146, 371) .Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (ausf. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 26 mwN, BAGE 145, 128; 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - Rn. 25 mwN) .
Soweit der Senat bei einem Fremdpersonaleinsatz nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Vergangenheit unter Bezugnahme auf die gesetzgeberische Wertung in § 14 Abs. 2a TzBfG angenommen hat, dass jedenfalls bis zu der dort genannten zeitlichen Grenze von vier Jahren die Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne (so BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34) , hat er hieran nicht festgehalten (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 21, BAGE 145, 128; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 28, BAGE 146, 371) .
- BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 608/15
Doppelbefristung - Personalratsbeteiligung
c) Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte die Möglichkeit, sachgrundlos befristete Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG abzuschließen, rechtsmissbräuchlich ausgenutzt hat (dazu ausf. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 16 ff. mwN, BAGE 145, 128; 24. Juni 2015 - 7 AZR 474/13 - Rn. 21 ff.) , liegen nicht vor. - BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter
(2) Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der bereits nach nationalem Recht gebotenen Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 21, BAGE 146, 371; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 ff., BAGE 142, 308) .Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 474/13 - Rn. 23; 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - Rn. 25; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 26 mwN, BAGE 145, 128).
- BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16
Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist
Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (…vgl. hierzu etwa BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 632/15 - Rn. 18;… 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - Rn. 22;… 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128;… 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15;… 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) . - BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14
Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung
Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der - bereits nach nationalem Recht gebotenen - Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. zur Missbrauchskontrolle einer sachgrundlosen Befristung BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128) . - LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15
Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung …
- BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 474/13
Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch
- ArbG Berlin, 13.03.2015 - 28 Ca 741/15
Befristungskontrolle - Reihe von sachgrundlos befristeten Zeitarbeitsverträgen - …
- BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit - …
- BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16
Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses- …
- BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12
Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 224/22
Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte …
- BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 223/22
Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte …
- BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12
Sachgrundlose Befristung - tarifliche Zulässigkeit
- BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 239/22
Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14
Mehrere sachgrundlose Befristungen mit verschiedenen amtsangehörigen Gemeinden - …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - 6 Sa 469/15
Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, sachgrundlos, Rechtsmissbrauch, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20
Sachgrundlose Befristung im Anschluss an Leiharbeit - Umgehung der …
- LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 809/16
Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung …
- LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15
Befristetes Arbeitsverhältnis, Wirksamkeit, Entfristungsklage, Befristung, …
- LAG Köln, 26.03.2014 - 5 Sa 819/13
Wiedereinstellungsanspruch und Schadensersatzansprüche
- VG München, 21.11.2017 - M 5 K 17.2401
Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 813/16
Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung …
- LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16
Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung …
- LAG Thüringen, 11.10.2016 - 1 Sa 95/16
Entfristung - Arbeitsvertrag - Elternzeit - Rechtsmissbrauch
- LAG München, 16.01.2014 - 4 Sa 513/13
Befristeter Arbeitsvertrag
- ArbG Duisburg, 16.06.2014 - 3 Ca 425/14
Befristung, Rechtsmissbrauch, Jobcenter
Rechtsprechung
BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag
- openjur.de
Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag
- Bundesarbeitsgericht
Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 1b Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 6 BetrAVG
Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag - IWW
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG § 1b Abs. 1 BetrAVG § 2 Abs. 1 BetrAVG § 2 Abs. 5 BetrAVG § 6 BetrAVG § 30f Abs. 1 SGB VI § 235 Abs. 2 S. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung von Kapitalleistungen auf Grund einer Versorgungszusage bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
- zip-online.de
Zeitratierliche Kürzung auch einer einmaligen Ruhestandszuwendung bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente
- rewis.io
Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag
- ra.de
- rechtsportal.de
Berechnung von Kapitalleistungen auf Grund einer Versorgungszusage bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb
Vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente ? Anwendung bei Versorgungszusagen mit einmaligen Kapitalleistungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versorgungszusage mit einmaliger Kapitalleistung - und ihre vorgezogene Inanspruchnahme
- Jurion (Kurzinformation)
Grundsätze zur Berechnung der Betriebsrente nach dem BetrAVG gelten auch für Versorgungszusagen, die einmalige Kapitalleistungen vorsehen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag
Besprechungen u.ä.
- wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Auch eine vorgezogene Kapitalleistung kann in der bAV gekürzt werden
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 07.09.2010 - 7 Ca 908/10
- LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1410/10
- BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Papierfundstellen
- BAGE 145, 314
- ZIP 2013, 2373
- MDR 2013, 1411
- NZA 2013, 1421
- DB 2013, 2938
Wird zitiert von ... (41) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10
Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente …
Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des der Versorgungszusage zugrunde liegenden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN) .Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der nach der Versorgungszusage maßgeblichen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN) .
Dabei ist die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in der Versorgungsordnung bestimmten festen Altersgrenze oder, wenn die Versorgungsordnung keine feste Altersgrenze vorsieht, bis zur Regelaltersgrenze (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26).
b) Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Zusage laufender Rentenleistungen, sondern auch für Versorgungszusagen, die einmalige Kapitalzahlungen vorsehen (bislang offengelassen von BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 27; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 c der Gründe).
- BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - …
Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des der Versorgungszusage zugrunde liegenden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN) .Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der nach der Versorgungszusage maßgeblichen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN) .
Die Zusage einer von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichenden Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 37; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - zu B II der Gründe; 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - zu II 3 b der Gründe).
- BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02
Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung
Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe).Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - aaO; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51).
- BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09
Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden
Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des der Versorgungszusage zugrunde liegenden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN) .Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der nach der Versorgungszusage maßgeblichen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN) .
- BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84
Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs
Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (…BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - aaO; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51).Ob eine in Aussicht gestellte Leistung dem Betriebsrentengesetz und der hierzu entwickelten Rechtsprechung unterfällt, hängt nicht von ihrer Bezeichnung ab (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c bb der Gründe; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B I der Gründe, BAGE 90, 120; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51).
- BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00
Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer …
Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
b) Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Zusage laufender Rentenleistungen, sondern auch für Versorgungszusagen, die einmalige Kapitalzahlungen vorsehen (bislang offengelassen von BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 27; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 c der Gründe). - BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05
Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen
Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
b) Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Zusage laufender Rentenleistungen, sondern auch für Versorgungszusagen, die einmalige Kapitalzahlungen vorsehen (bislang offengelassen von BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 27; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 c der Gründe). - BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94
Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft
Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Die Zusage einer von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichenden Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 37; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - zu B II der Gründe; 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - zu II 3 b der Gründe). - BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 450/82
Umfang des Anspruchs aus der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft eines …
Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Die Zusage einer von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichenden Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 37; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - zu B II der Gründe; 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - zu II 3 b der Gründe). - BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09
Betriebsrente - Insolvenzsicherung
Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe). - BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97
Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters
- BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08
Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02
Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes
- BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09
Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung
- BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85
Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz
- LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1410/10
Sonderzahlung bei Eintritt in den Ruhestand; rechtswidrige Kürzung des …
- BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 627/09
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung - …
- BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13
Spätehenklausel - Gleichbehandlung
Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17; 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 314) .Im Hinblick darauf übernimmt der Arbeitgeber mit der Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Risiken, die Altersversorgung deckt einen Teil der "Langlebigkeitsrisiken", die Invaliditätssicherung einen Teil der Invaliditätsrisiken und die Hinterbliebenenversorgung einen Teil der Todesfallrisiken ab (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 13, BAGE 145, 314) .
- BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene …
Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17 ; 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 314 ) . - BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine …
Dabei ist die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in der Versorgungsordnung bestimmten festen Altersgrenze oder, wenn die Versorgungsordnung keine feste Altersgrenze vorsieht, bis zur Regelaltersgrenze (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 27, BAGE 145, 314; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26) .
- BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11
Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener …
Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 25; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34) .Dieser erfolgt durch eine weitere zeitratierliche Kürzung, indem die nach § 2 Abs. 1 und Abs. 5 BetrAVG errechnete Betriebsrente im Verhältnis der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme und der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze gekürzt wird (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 26; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35) .
ist ein sog. untechnischer versicherungsmathematische Abschlag vorzunehmen, wenn die Versorgungsordnung einen Abschlag bei der vorgezogenen Inanspruchnahme nicht ausschließt; dabei ist die Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in der Versorgungsordnung bestimmten festen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 27; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 33 ff.) .
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14
Ausschlussfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verfall "vertraglicher" …
Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17; 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 314) . - BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 13, BAGE 145, 314) . - BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung
Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 13, BAGE 145, 314) . - LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15
Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25. Juni 2013 für die identische Regelung bereits geklärt (vgl. - 3 AZR 219/11 - Rn. 14, BAGE 145, 314) .Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 13, BAGE 145, 314) .
Entscheidend ist allein, ob die Leistung - wie vorliegend - die Begriffsmerkmale des § 1 BetrAVG erfüllt (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 14, BAGE 145, 314) .
- LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14
Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des …
(a) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (… vgl. BAG, 6. September 2007, 2 AZR 722/06, NZA 2008, 219, Rn. 27;… 13. Juni 2012, 7 AZR 169/11, AP BGB § 307 Nr. 65, Rn. 29;… 12. Dezember 2012, 4 AZR 65/11, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 121, Rn. 18;… 21. Februar 2013, 6 AZR 553/11, NZA-RR 2013, 590, Rn. 14;… 5. März 2013, 1 AZR 417/12, NZA 2013, 916, Rn. 59;… 11. Juni 2013, 9 AZR 758/11, EzA ATG § 6 Nr. 3, Rn. 20; 25. Juni 2013, 3 AZR 219/11, NZA 2013, 1421, Rn. 19;… 23. Januar 2014, 8 AZR 130/13, NZA 2014, 777, Rn. 18;… 19. März 2014, 5 AZR 299/13 (F), DB 2014, 1494, Rn. 18;… 19. März 2014, 10 AZR 622/13, NZA 2014, 595, Rn. 29 ). - BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der …
Wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Versorgungsleistung ist von diesem Betrag ein versicherungsmathematischer Abschlag vorzunehmen, wenn die Versorgungsordnung dies vorsieht (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 27, BAGE 145, 314; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 33 ff.) . - BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 1/23
Betriebsrente - Anhebung der Regelaltersgrenze
- BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 215/18
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
- BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
- BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 359/16
Beitragsbezogene Leistungszusage - Anwartschaft
- BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 796/11
Invaliditätsversorgung - Mindestaltersgrenze
- LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13
AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung; …
- BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 198/18
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
- BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung …
- BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 219/18
Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel
- BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 435/12
Betriebliche Altersversorgung - Arbeitsvertragliche Einheitsregelung - …
- BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 499/13
Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch
- ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14
Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung; …
- BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 726/11
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente
- BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 324/12
Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 219/16
Betriebsrente - Berechnung - vorzeitiges Ausscheiden - vorzeitige Inanspruchnahme
- LAG München, 24.02.2017 - 7 Sa 444/16
Betriebliche Altersversorgung; Altersabstandsklausel; gekürzte Witwenrente
- LAG Düsseldorf, 09.10.2019 - 12 Sa 356/19
Pflicht zur Schließung von Deckungslücken durch Arbeitgeber
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 376/15
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 8 Sa 365/14
Betriebliche Altersrente - vorzeitiges Ausscheiden - Bezug ungekürzter …
- LAG Hamm, 12.07.2019 - 1 Sa 1018/18
Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, erfolglose Prüfung, Plagiat, …
- BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11
Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- LAG Köln, 28.06.2017 - 3 Sa 777/16
- LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14
Berechnung der Höhe einer Betriebsrente
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17
Anpassung von Betriebsrenten - Auslegung Betriebsvereinbarung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 7 Sa 198/18
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Invalidenrente - zweifache …