Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.06.2013

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   BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11   

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https://dejure.org/2013,25538
BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 (https://dejure.org/2013,25538)
BAG, Entscheidung vom 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 (https://dejure.org/2013,25538)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 (https://dejure.org/2013,25538)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

  • openjur.de

    Sachgrundlose Befristung; Rechtsmissbrauch; Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 14 Abs 2 S 2 TzBfG, § 242 BGB
    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der sachgrundlosen Befristung eines mit einem Zeitarbeitsunternehmen zur Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG vereinbarten Anschlussarbeitsvertrages

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch Ausweichen auf Arbeitnehmerüberlassung

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbräuchliche Umgehung des Anschlussverbots

  • Betriebs-Berater

    Rechtsmissbrauch bei sachgrundloser Befristung

  • rewis.io

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen einer sachgrundlosen Befristung eines mit einem Zeitarbeitsunternehmen zur Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG Anschlussarbeitsvertrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachgrundlose Befristung: Rechtsmissbrauch bei bewusstem Zusammenwirken mehrerer Vertragsarbeitgeber mit Ziel der Umgehung des Anschlussverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses - und die Umgehung des Anschlussverbots

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsmissbrauch bei sachgrundloser Befristung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeit: Befristung ist bei Anschlusstätigkeit rechtswidrig!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeit: Befristung ist bei Anschlusstätigkeit rechtswidrig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeit: Befristung ist bei Anschlusstätigkeit rechtswidrig!

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbrauch durch Umgehung des Anschlussverbots des TzBfG

Besprechungen u.ä. (4)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitarbeit: Neues zur alten Drehtür

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsmissbrauch und sachgrundlose Befristung

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein unbefristeter Arbeitsvertrag bei Umgehung des Anschlussverbots nach dem TzBfG

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    BAG schiebt Missbrauch bei sachgrundlosen Befristungen einen Riegel vor

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 128
  • NJW 2013, 3465
  • ZIP 2013, 1977
  • MDR 2013, 1411
  • NZA 2013, 1214
  • BB 2013, 2484
  • DB 2013, 2276
  • JR 2014, 226
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
    Das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG normierte Anschlussverbot ist arbeitgeberbezogen, nicht betriebsbezogen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 19) .

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 20; offengelassen in BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 27; ebenso zB Gräfl FS Bauer S. 375, 384; aA im Sinn der Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beschäftigungsarbeitgeber APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 400b; Boemke Anm. AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 4) .

    Verstöße gegen die befristungsrechtlichen Vorschriften des TzBfG, somit auch gegen § 14 Abs. 2 TzBfG, führen nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrags, sondern allenfalls dazu, dass die Befristung unwirksam ist und der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 21) .

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Arbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21; zum Beschäftigungsförderungsgesetz vgl. BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317) .

    Soweit der Senat in der Vergangenheit unter Bezugnahme auf die gesetzgeberische Wertung in § 14 Abs. 2a TzBfG angenommen hat, dass jedenfalls bis zu der dort genannten zeitlichen Grenze von vier Jahren die Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG und das AÜG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne (so BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34) , wird hieran nicht festgehalten (vgl. auch bereits die Entscheidung BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21, wo von einer Anlehnung an eine in § 14 Abs. 2a TzBfG zum Ausdruck kommende gesetzliche Wertung nicht die Rede ist) .

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 20; offengelassen in BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 27; ebenso zB Gräfl FS Bauer S. 375, 384; aA im Sinn der Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beschäftigungsarbeitgeber APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 400b; Boemke Anm. AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 4) .

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
    (1) Ein sich aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergebender Rechtsmissbrauch kann zur Folge haben, dass sich Rechte - die etwa durch die Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen werden sollen - gegen einen Dritten richten können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33; BGH 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - Rn. 15 ff., BGHZ 170, 67) .

    Im Übrigen führte auch ein - zu Gunsten der Klägerin unterstellter - Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des AÜG in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit R geltenden Fassung nicht zum Entstehen eines Arbeitsvertrags mit dem Entleiher (vgl. hierzu BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 34) .

    Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (ausführlich: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe mwN, BAGE 95, 165; vgl. auch BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22; vgl. auch 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-242/09

    Albron Catering - Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
    Nach einem Urteil des Gerichtshofs kann aber bei einem Übergang eines konzernangehörenden Unternehmens auf ein Unternehmen, das diesem Konzern nicht angehört, als Veräußerer iSv. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/23/EG auch das Konzernunternehmen anzusehen sein, zu dem die Arbeitnehmer ständig abgestellt waren, ohne mit diesem durch einen Arbeitsvertrag verbunden gewesen zu sein, obwohl es in diesem Konzern ein Unternehmen gibt, an das die betreffenden Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag gebunden waren (EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Tenor und Rn. 32 , Slg. 2010, I-10309; hierzu zB APS/Steffan 4. Aufl. § 613a BGB Rn. 83) .

    Die Frage einer Klärung und Beurteilung des Sachverhalts vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2010 (- C-242/09 - [Albron Catering] Slg. 2010, I-10309) stellt sich nur dann, wenn es sich bei dem "Übergang des Bereichs Leistung und Antragsvorbereitung von der D auf die Beklagte" um einen Betriebs(teil-)übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB oder einen Unternehmens(teil-)übergang gehandelt hat.

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG -

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
    Damit verbunden ist eine Befristungskontrollklage iSv. § 17 Satz 1 TzBfG, mit der die Feststellung begehrt wird, das zwischen den Parteien entstandene Arbeitsverhältnis habe nicht durch die zwischen der Klägerin und R vereinbarte Befristung zum 30. Juni 2010 geendet (vgl. zu einem solchen Antragsverständnis auch BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .

    Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (ausführlich: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe mwN, BAGE 95, 165; vgl. auch BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22; vgl. auch 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31).

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
    Soweit der Senat in der Vergangenheit unter Bezugnahme auf die gesetzgeberische Wertung in § 14 Abs. 2a TzBfG angenommen hat, dass jedenfalls bis zu der dort genannten zeitlichen Grenze von vier Jahren die Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG und das AÜG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne (so BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34) , wird hieran nicht festgehalten (vgl. auch bereits die Entscheidung BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21, wo von einer Anlehnung an eine in § 14 Abs. 2a TzBfG zum Ausdruck kommende gesetzliche Wertung nicht die Rede ist) .

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 20; offengelassen in BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 27; ebenso zB Gräfl FS Bauer S. 375, 384; aA im Sinn der Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beschäftigungsarbeitgeber APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 400b; Boemke Anm. AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 4) .

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
    Es erscheint danach nicht völlig ausgeschlossen, dass aus unionsrechtlichen Gründen der Übergang eines Konzernunternehmens Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse konzernintern überlassener Arbeitnehmer hat (vgl. dazu Bauer/v. Medem NZA 2011, 20; ErfK/Preis 13. Aufl. § 613a BGB Rn. 67; Gaul/Ludwig DB 2011, 298; Kühn NJW 2011, 1408; Raab EuZA 2011, 537; vgl. auch BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 32/10 - Rn. 43) .
  • BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 167/92

    Überlassung von Flugzeugen mit Bedienungspersonal

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
    Sähe man zu Gunsten der Klägerin in ihrem Arbeitsvertrag mit R ein Scheingeschäft iSv. § 117 BGB, weil die zu seinem Abschluss führenden Willenserklärungen Scheinerklärungen gewesen seien, so folgte hieraus zwar die Nichtigkeit der arbeitsvertraglichen Willenserklärungen, nicht aber, wie es die Klägerin geltend macht, ein Austausch des Vertragspartners (vgl. zu § 117 BGB auch BAG 17. Februar 1993 - 7 AZR 167/92 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 72, 255) .
  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
    Zweck der Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist es zu verhindern, dass die in § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehene Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung zu "Befristungsketten" missbraucht wird (ausf. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 20 und 24, BAGE 137, 275) .
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
    (1) Ein sich aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergebender Rechtsmissbrauch kann zur Folge haben, dass sich Rechte - die etwa durch die Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen werden sollen - gegen einen Dritten richten können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33; BGH 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - Rn. 15 ff., BGHZ 170, 67) .
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12

    Verbrauchsgüterkauf: Vorschieben eines Strohmanns zur Herbeiführung eines

  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00

    Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 451/11

    Sachgrundlose Befristung - Zuvorbeschäftigung - Arbeitnehmerüberlassung

  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

  • LAG Köln, 25.03.2011 - 4 Sa 1399/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit der befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 632/15

    Altersgrenze - Regelrentenalter - Ärzteversorgung - Schriftform

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu etwa BAG 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - Rn. 22; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 236/15

    Befristung - Altersgrenze 60. Lebensjahr - Wunsch des Arbeitnehmers

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage der Klägerin (vgl. zu einem solchen Antragsverständnis: BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .
  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Hierbei handelt es sich um einen separaten Befristungskontrollantrag (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 10 ff., BAGE 145, 128) .

    Aber auch für die begehrte allgemeine Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten besteht ein rechtliches Interesse der Klägerin (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 11, BAGE 145, 128) .

    Damit ist diese Befristung Gegenstand des (auch) als Befristungskontrollklage zu verstehenden Antrags, nicht aber die vorangegangenen Befristungen (zu einer entsprechenden Auslegung: vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128) .

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 25; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 26, BAGE 145, 128) .

    Die Fiktion eines Vertragsverhältnisses zur Beklagten verlangt der Schutzzweck hingegen nicht (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 -Rn. 27, BAGE 145, 128) .

    (1) Eine Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union mit der Frage, ob die Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge es gebietet, im Falle des Missbrauchs von Befristungsmöglichkeiten ein Arbeitsverhältnis zu einem den Missbrauch steuernden Dritten zu fingieren, wenn die ansonsten angenommene "bloße" Unwirksamkeit der Befristungsabrede mit dem Vertragsarbeitgeber sich nicht als eine wirkungsvolle Sanktion erweist, wurde im Nachgang zur Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 2013 (- 7 AZR 525/11 -) teilweise angenommen (Greiner NZA 2014, 284, 287; vgl. auch Hjort ArbR 2013, 524) .

    Hierauf hatte bereits der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 19, BAGE 145, 128) .

    Aus §§ 134, 138 BGB, aus § 117 BGB oder aus § 1 Abs. 2 AÜG folgt ebenfalls nicht die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 29 und 35 f., BAGE 145, 128) .

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    (b) Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der - bereits nach nationalem Recht gebotenen - Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 21; vgl. zur Missbrauchskontrolle einer sachgrundlosen Befristung - ohne unionsrechtlichen Bezug - BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 -; vgl. zum institutionellen Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 ff., BAGE 142, 308) .

    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 17 mwN; zum Beschäftigungsförderungsgesetz vgl. BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317) .

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (ausf. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    (b) Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der - bereits nach nationalem Recht gebotenen - Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. zur Missbrauchskontrolle einer sachgrundlosen Befristung - ohne unionsrechtlichen Bezug - BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 -; vgl. zum institutionellen Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristungen BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 ff., BAGE 142, 308) .

    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 17 mwN; zum Beschäftigungsförderungsgesetz vgl. BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317) .

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (ausf. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 26 mwN) .

    Soweit der Senat - bei einem Fremdpersonaleinsatz nach dem AÜG - in der Vergangenheit unter Bezugnahme auf die gesetzgeberische Wertung in § 14 Abs. 2a TzBfG angenommen hat, dass jedenfalls bis zu der dort genannten zeitlichen Grenze von vier Jahren die Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne (so BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34) , hat er hieran nicht festgehalten (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 21) .

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    (b) Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der bereits nach nationalem Recht gebotenen Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 ff., BAGE 142, 308; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 21, BAGE 146, 371) .

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (ausf. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 26 mwN, BAGE 145, 128; 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - Rn. 25 mwN) .

    Soweit der Senat bei einem Fremdpersonaleinsatz nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Vergangenheit unter Bezugnahme auf die gesetzgeberische Wertung in § 14 Abs. 2a TzBfG angenommen hat, dass jedenfalls bis zu der dort genannten zeitlichen Grenze von vier Jahren die Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne (so BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34) , hat er hieran nicht festgehalten (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 21, BAGE 145, 128; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 28, BAGE 146, 371) .

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 608/15

    Doppelbefristung - Personalratsbeteiligung

    c) Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte die Möglichkeit, sachgrundlos befristete Arbeitsverträge nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG abzuschließen, rechtsmissbräuchlich ausgenutzt hat (dazu ausf. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 16 ff. mwN, BAGE 145, 128; 24. Juni 2015 - 7 AZR 474/13 - Rn. 21 ff.) , liegen nicht vor.
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter

    (2) Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der bereits nach nationalem Recht gebotenen Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 21, BAGE 146, 371; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38 ff., BAGE 142, 308) .

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (BAG 24. Juni 2015 - 7 AZR 474/13 - Rn. 23; 19. März 2014 - 7 AZR 527/12 - Rn. 25; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 26 mwN, BAGE 145, 128).

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

    Dies ergibt die Auslegung des Klagebegehrens unter Heranziehung der Klagebegründung sowie unter Berücksichtigung des Klageziels und der Interessenlage des Klägers (vgl. hierzu etwa BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 632/15 - Rn. 18; 18. Januar 2017 - 7 AZR 236/15 - Rn. 22; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 40/14 - Rn. 15; 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - Rn. 12, BAGE 145, 128; 19. Oktober 2011 - 7 AZR 471/10 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 13) .
  • BAG, 09.12.2015 - 7 AZR 117/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Verlängerung

    Der unionsrechtlich vorgegebenen Missbrauchskontrolle ist mit der - bereits nach nationalem Recht gebotenen - Rechtsmissbrauchs-, Vertragsgestaltungs- oder Umgehungskontrolle (§ 242 BGB) Rechnung getragen (vgl. zur Missbrauchskontrolle einer sachgrundlosen Befristung BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 525/11 - BAGE 145, 128) .
  • LAG Hessen, 22.01.2016 - 14 Sa 966/15

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 474/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • ArbG Berlin, 13.03.2015 - 28 Ca 741/15

    Befristungskontrolle - Reihe von sachgrundlos befristeten Zeitarbeitsverträgen -

  • BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit -

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 853/12

    Befristungskontrollklage - Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 224/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 223/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Zulässigkeit

  • BAG, 05.04.2023 - 7 AZR 239/22

    Sachgrundlose Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2016 - 2 Sa 131/14

    Mehrere sachgrundlose Befristungen mit verschiedenen amtsangehörigen Gemeinden -

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2016 - 6 Sa 469/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, sachgrundlos, Rechtsmissbrauch,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20

    Sachgrundlose Befristung im Anschluss an Leiharbeit - Umgehung der

  • LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 809/16

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Wirksamkeit, Entfristungsklage, Befristung,

  • LAG Köln, 26.03.2014 - 5 Sa 819/13

    Wiedereinstellungsanspruch und Schadensersatzansprüche

  • VG München, 21.11.2017 - M 5 K 17.2401

    Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 813/16

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

  • LAG Hessen, 28.04.2017 - 14 Sa 810/16

    Hinsichtlich der Frage einer rechtsmissbräuchlichen sachgrundlosen Befristung

  • LAG Thüringen, 11.10.2016 - 1 Sa 95/16

    Entfristung - Arbeitsvertrag - Elternzeit - Rechtsmissbrauch

  • LAG München, 16.01.2014 - 4 Sa 513/13

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • ArbG Duisburg, 16.06.2014 - 3 Ca 425/14

    Befristung, Rechtsmissbrauch, Jobcenter

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Rechtsprechung
   BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25534
BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11 (https://dejure.org/2013,25534)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2013 - 3 AZR 219/11 (https://dejure.org/2013,25534)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 (https://dejure.org/2013,25534)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

  • openjur.de

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 1b Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 6 BetrAVG
    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

  • IWW

    BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG § 1b Abs. 1 BetrAVG § 2 Abs. 1 BetrAVG § 2 Abs. 5 BetrAVG § 6 BetrAVG § 30f Abs. 1 SGB VI § 235 Abs. 2 S. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Kapitalleistungen auf Grund einer Versorgungszusage bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • zip-online.de

    Zeitratierliche Kürzung auch einer einmaligen Ruhestandszuwendung bei vorgezogener Inanspruchnahme der Betriebsrente

  • rewis.io

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berechnung von Kapitalleistungen auf Grund einer Versorgungszusage bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente ? Anwendung bei Versorgungszusagen mit einmaligen Kapitalleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungszusage mit einmaliger Kapitalleistung - und ihre vorgezogene Inanspruchnahme

  • Jurion (Kurzinformation)

    Grundsätze zur Berechnung der Betriebsrente nach dem BetrAVG gelten auch für Versorgungszusagen, die einmalige Kapitalleistungen vorsehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

Besprechungen u.ä.

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine vorgezogene Kapitalleistung kann in der bAV gekürzt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 145, 314
  • ZIP 2013, 2373
  • MDR 2013, 1411
  • NZA 2013, 1421
  • DB 2013, 2938
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des der Versorgungszusage zugrunde liegenden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der nach der Versorgungszusage maßgeblichen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN) .

    Dabei ist die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in der Versorgungsordnung bestimmten festen Altersgrenze oder, wenn die Versorgungsordnung keine feste Altersgrenze vorsieht, bis zur Regelaltersgrenze (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26).

    b) Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Zusage laufender Rentenleistungen, sondern auch für Versorgungszusagen, die einmalige Kapitalzahlungen vorsehen (bislang offengelassen von BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 27; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 c der Gründe).

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden -

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des der Versorgungszusage zugrunde liegenden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der nach der Versorgungszusage maßgeblichen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN) .

    Die Zusage einer von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichenden Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 37; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - zu B II der Gründe; 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
    Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe).

    Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - aaO; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85  - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51).

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des der Versorgungszusage zugrunde liegenden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der nach der Versorgungszusage maßgeblichen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84

    Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
    Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - aaO; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85  - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51).

    Ob eine in Aussicht gestellte Leistung dem Betriebsrentengesetz und der hierzu entwickelten Rechtsprechung unterfällt, hängt nicht von ihrer Bezeichnung ab (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c bb der Gründe; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B I der Gründe, BAGE 90, 120; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
    b) Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Zusage laufender Rentenleistungen, sondern auch für Versorgungszusagen, die einmalige Kapitalzahlungen vorsehen (bislang offengelassen von BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 27; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
    b) Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Zusage laufender Rentenleistungen, sondern auch für Versorgungszusagen, die einmalige Kapitalzahlungen vorsehen (bislang offengelassen von BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 27; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94

    Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
    Die Zusage einer von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichenden Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 37; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - zu B II der Gründe; 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 450/82

    Umfang des Anspruchs aus der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft eines

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
    Die Zusage einer von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichenden Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 37; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - zu B II der Gründe; 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
    Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23; 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 799/08

    Betriebliche Altersversorgung - Energiekostenerstattung

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 81/02

    Verschlechterung eines "Rentnerweihnachtsgeldes

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1410/10

    Sonderzahlung bei Eintritt in den Ruhestand; rechtswidrige Kürzung des

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 627/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17; 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 314) .

    Im Hinblick darauf übernimmt der Arbeitgeber mit der Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bestimmte Risiken, die Altersversorgung deckt einen Teil der "Langlebigkeitsrisiken", die Invaliditätssicherung einen Teil der Invaliditätsrisiken und die Hinterbliebenenversorgung einen Teil der Todesfallrisiken ab (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 13, BAGE 145, 314) .

  • BAG, 17.03.2016 - 8 AZR 665/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - Auslegung - unangemessene

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Revisionsgericht (etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11  - Rn. 17 ; 25. Juni 2013 - 3  AZR 219/11  - Rn. 19 mwN, BAGE 145, 314 ) .
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Dabei ist die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in der Versorgungsordnung bestimmten festen Altersgrenze oder, wenn die Versorgungsordnung keine feste Altersgrenze vorsieht, bis zur Regelaltersgrenze (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 27, BAGE 145, 314; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26) .
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